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Kunststoffverpackung im Kreislauf

1. Sammeln
Verpackungen aus Kunststoff werden je nach Region im „Gelben Sack“ und in der „Gelben Tonne“ gesammelt.

2. Sortieren
In den Sortieranlagen werden die Verpackungen händisch nach den verschiedenen Kunststoffarten getrennt. Der restlichen Mischkunststoffe, gehen in die thermische Verwertung.

3. Aufbereiten
In Verwertungsbetrieben werden die sortierten Kunststoffe in einer Mühle zerkleinert, gewaschen und getrocknet.

4. Stofflich Verwerten
Die kleingemahlenen und sauberen Kunststoffarten werden zu Granulat verarbeitet oder zu Fasern versponnen. Aus diesen wiedergewonnenen Rohstoffen werden neue Kunststoff-Produkte hergestellt.

5. Produzieren
Das Ergebnis sind hochwertige Produkte wie z. B. Flaschen, Folien, Plastiksackerln, Fleece-Gewebe oder technische Teile.

Thermisch Verwerten

Durch die Verbrennung der zerkleinerten Mischkunststoffe wird Energie erzeugt, die industriellen Produktionsanlagen als Dampf oder Strom zugeführt wird. Dadurch werden Rohstoffe wie Öl und Kohle eingespart.

Wohin kann man Kunststoffverpackungen bringen?

Kunststoffverpackungs Sammelbehälter bei Sammelinseln, Altstoffsammelzentren, Recyclinghöfe.

"Gelbe Tonne" oder "Gelber Sack"!

Richtig Sammeln!

Was gehört hinein?

Kunststoffverpackungen

  • Becher (restentleert, gestapelt): z.B. Jogurt-, Kaffee-, Margarinebecher
  • Behälter: z.B. Duschbäder, Haarshampoos, Flüssigseifen
  • Eimer (z.B. für Dispersion, Farben und dgl.)
  • Fleischtassen (geschäumte Verpackungen)
  • Folien (z.B. Blumenwickelfolie)
  • Geschäumte Verpackungen und Packmittel: Obst-, Gemüse-, Fleischtassen, „Styropor“-Teile und -chips
  • Getränkeflaschen (leer):z.B. Einweg-PET-Flaschen
  • Kanister
  • Kunststoffsackerl, Tragetaschen
  • Kunststoff-Deckel, -Verschlüsse
  • Kunststoff-Dosen, -Schachteln (z.B. für Pralinen)
  • Kunststoff-Flaschen (restentleert): z.B. Getränke, Kosmetika, Essig, Wasch- und Putzmittel (mit Restinhalt zur Problemstoffsammlung)
  • Kunststoff-Netze (z.B. Obst, Zwiebel, Erdäpfel)
  • Kunststoff-Sortiereinlagetassen bei Konfekt, Obst
  • Nachfüllpackungen für Waschmittel
  • PET-Flaschen
  • Pflanzentöpfe und Foliencontainer für Freilandpflanzen
  • Säcke (restentleert)
  • Styropor“-Verpackungen (Verpackungschips)
  • Trinkbecher, Einweg
  • Tuben (restentleert): z.B. für Zahnpasta,
    Sonnencreme
  • Umreifungsbänder (z.B. Möbelverpackungen)
  • Verpackungsfolien
  • Zellophan

Verpackungen aus Verbundstoffen (Materialverbunden)

  • Blisterverpackungen z.B. für Batterien, Schreib- und Haushaltsartikel
  • beschichtete Papierverpackungen wie Fleisch- und Wurstfolien, Suppenbeutel (außer Verpackungen mit dem Aufdruck „gefaltet zum Altpapier“)
  • Durchdrückpackungen für Kaugummi, Tabletten
  • Getränkekartons (Milch- und Saftpackerl)
  • Kakaodosen (Papier-Metallverbund)
  • Tiefkühlverpackungen mit Beschichtung (aber nicht: Tiefkühlverpackungen mit dem Aufdruck „Gefaltet zum Altpapier“)
  • Wachspapier

Was darf nicht dazu?

  • Kunststoffe, die weder Verpackung noch Teil einer Verpackung sind
  • Verpackungen aus Metall, Papier oder Glas
  • Blumentöpfe für Zimmerpflanzen
  • Haushaltsartikel aus Kunststoff
  • Feuerzeuge
  • Folien aus der Landwirtschaft (Agrarfolien, Folientunnel, Silagefolien)
  • Gartenmöbel aus Kunststoff
  • Gartenschlauch
  • Keramik, die keine Verpackung ist
  • Kleidung
  • Kunststoffrohre (Installationsrohre)
  • Nähabfälle
  • Spielzeug
  • Schallplatten
  • Schaumstoff
  • Sportgeräte
  • Tiefkühlverpackungen mit dem Aufdruck „Gefaltet zum Altpapier“
  • Windeln
  • Zahnbürste