Elektroaltgeräte - Kostenlose Rückgabe!
Seit 13. August 2005 ist durch die Elektroaltgeräteverordnung (EAG-VO) die Abgabe von Elektroaltgeräten aus privaten Haushalten unentgeltlich bei den Sammelstellen - Recyclinghöfe der Gemeinden und unter bestimmten Vorraussetzungen auch beim Handel möglich!
Entsorgungsbeiträge bei der Abgabe entfallen! Diese werden in Zukunft bereits in den Neupreis des Produktes eingerechnet.
In Österreich sind die Elektroaltgeräte in folgende 5 Sammel-Kategorien eingeteilt:
- Als Elektrogroßgerät wird laut Elektroaltgeräte-Verordnung (EAG-VO) jedes Gerät bezeichnet, dessen längste Seitenkante länger als 50 cm ist. Bsp: Waschmaschine, Wäschetrockner, Geschirrspüler, Elektroherde oder auch nur deren Ceranfelder, Heizgeräte etc.
- Elektro-Kleingeräte Zu den Kleingeräten zählen nahzezu alle tragbaren Elektrogeräte, wie: Bügeleisen, Toaster, Kaffeemaschine, Mixer, Rasierapparat, Radio, CD-Player, Videorecorder, sämtliches Compu-terzubehör etc. also einfach alle Geräte, deren längste Seitenkante kürzer als 50 cm ist.
- Kühlgeräte In diese Kategorie gehören alle Kühlschränke genauso wie Tiefkühltruhen, aber auch Klima-geräte für den privaten Bereich.
- Bildschirmgeräte Dazu gehören TV-Geräte, Computerbildschirme und Laptops, aber auch beispielsweise Moni-tore von Überwachungssystemen.
- Gasentladungslampen Dazu gehören Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren, Quecksilber- und Natriumdampf- lampen. „Normale“ Glühbirnen hingegen müssen nicht getrennt gesammelt werden. Diese ge-hören zum Restmüll.

