Hundekot – stinkendes und gefährliches Übel
Hundebesitzer lassen ihre Hunde beim Spaziergang frei laufen und ihr „Geschäft“ in Wiesen/Weideflächen erledigen. Auf höfliche Ansprache gibt es statt Einsicht oft wüste Beschimpfungen. Dabei ist Hundekot in landwirtschaftlichen Flächen nicht nur ein stinkendes Ärgernis, sondern kann als Krankheitsüberträger zur Gefahr für Mensch und Tier werden.
Laut § 92 Abs. 2 der österreichischen Straßenverkehrsordnung haben die Besitzer oder Verwahrer von Hunden dafür zu sorgen, dass die Gehsteige, Geh – und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen von Hundekot nicht verunreinigt werden – dies gilt auch in Hundezonen. Nach § 99. Strafbestimmungen Absatz 4g „wer Straßen gröblich verunreinigt oder als Besitzer oder Verwahrer eines Hundes die in § 92 bezeichnete Sorgfaltspflicht verletzt“