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Verordnung

Verordnung zur effektiven und raschen Bekämpfung von Feuerbrand. Punktuelles Verbrennen biogener Abfälle wird zur Bekämpfung zugelassen.

Dienstag, 28. August 2007

Das Verbrennen biogener Materialien außerhalb von Anlagen ist grundsätzlich verboten. Zur Eindämmung des in Kärnten grassierenden Feuerbrandes, einer der gefährlichsten Pflanzenkrankheiten, ist es jedoch erforderlich, befallene Pflanzen und Pflanzenteile zu roden und diese zu verbrennen. Denn nur durch die Verbrennung wird das Bakterium (erwinia amylovora) abgetötet. Die hoch infektiöse und nur schwer bekämpfende Krankheit befällt verschiedene Obst-, Zier und Wildgehölze.
Durch den Feuerbrand mussten bereits in den vergangenen Jahren und auch heuer zahlreiche Rodungen mit anschließender Verbrennung der Pflanzen durchgeführt werden. Durch die Verordnung ist es nun möglich, die Schädlungsbekämpfung effektiver und rascher durchzuführen.

Information Land Kärnten - Feuerbrand