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Maßnahmen

Wenn der Befall nicht übermäßig stark ist, genügt es bei Obstgehölzen, die befallenen Pflanzenteile großzügig auszuschneiden. Dies muss bis weit ins gesunde Holz zurück erfolgen - mindestens einen halben Meter, besser einen Meter. Bei Befallsstellen in Nähe des Stammes ist ein Ausschneiden nicht mehr sinnvoll, da es durch den Saftstrom vom Stamm her immer wieder zu neuen Infektionen kommen wird. Stark befallene Obstgehölze müssen gefällt werden. Zier- und Wildpflanzen werden immer entfernt. Alles befallene Material darf weder gehäckselt noch kompostiert werden. Nur durch Verbrennen wird die Ausbreitung der Krankheit verhindert. Keinesfalls darf befallenes Material offen transportiert werden!

Zur Bekämpfung des Feuerbrandes gibt es derzeit keine wirkungsvollen Schutzmittel. Nur im Intensivobstbau wäre eine Bekämpfung möglich. Antibiotika müssen fast stundengenau zum Infektionszeitpunkt in jede Blüte gebracht werden. Eine solche Behandlung kann nur unter genauer Kontrolle und Beratung gemacht werden und ist derzeit in Österreich nicht zugelassen. Im Streuobstbau wäre sie ohnehin unmöglich.